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Wer übernimmt die Kosten?

Wer übernimmt die Kosten?

Sun Spitex ist mit kantonaler Bewilligung anerkannt und bei allen Krankenkassen zugelassen. Das bedeutet, dass unsere Pflegeleistungen von der Grundversicherung übernommen werden – genau gleich wie bei einer öffentlichen Spitex.

Für Kundinnen und Kunden entstehen bei einer privaten oder öffentlichen Spitex die gleichen gesetzlich geregelten Tarife. Die Kosten für kassenpflichtige Pflegeleistungen unterscheiden sich somit nicht.

 

Kassenpflichtige Pflegeleistungen

Die Pflegeleistungen unserer Spitex werden auf ärztliche Verordnung von der Krankenversicherung übernommen. Die Kosten sind – abzüglich Franchise und Selbstbehalt – durch die Grundversicherung gedeckt.

Die Rechnungen für kassenpflichtige Pflegeleistungen senden wir direkt an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten eine Kopie zusätzlich eine separate Übersicht aller von uns verrechneten Leistungen.

 

Nicht kassenpflichtige Leistungen

Leistungen, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind – beispielsweise Haushaltshilfe (Putzen, Kochen, Einkaufen), Arzt Begleitung und Betreuung oder werden in der Regel nicht von der obligatorischen Krankenkasse übernommen und müssen privat oder über eine Zusatzversicherung bezahlt werden. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

 

Patientenbeteiligung im Kanton Aargau

Im Kanton Aargau wird für pflegerische Spitex-Leistungen eine gesetzlich vorgeschriebene Patientenbeteiligung erhoben. Diese beträgt 20 % der Pflegekosten gemäss Art. 7a Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), maximal jedoch CHF 15.35 pro Tag.

Die Rechnungsstellung der Patientenbeteiligung erfolgt direkt über unsere Organisation.

 

Finanzierungshilfen

Um die Kosten für private Leistungen zu senken, können folgende Quellen genutzt werden:

• Zusatzversicherungen: Viele Versicherer übernehmen einen Teil der Hauswirtschaftskosten.

• Hilflosenentschädigung (AHV/IV): Monatliche Pauschale für Personen, die bei alltäglichen Verrichtungen Hilfe benötigen.

• Ergänzungsleistungen: Können bei geringem Einkommen zur Deckung von Betreuungskosten beantragt werden.



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